Baurecht VOB und Werkvertragsrecht
Auch in Fragen des privaten Baurecht für den "Häuslebauer" sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Grundlage des privaten Baurechtes sind die Regelungen des Werkvertragsrechtes sowie der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht - beispielsweise dem Bauplanungsrecht bzw. Bauordnungsrecht - geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor und es steht den Beteiligten frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.
Unsere Schwerpunkte im Bereich des privaten Baurechtes liegen in der Vertragsgestaltung, der Begleitung von Bauprojekten, sowie Klärung von Abrechnungs- und Haftungsfragen, zum Beispiel:
- Vertragliche Gestaltung privates Baurecht
- Rechtliche Begleitung von Bauprojekten
- Klärung und Beratung bei Abrechnungsfragen
- Klärung und Beratung bei Haftungsfragen
Postulationsfähig bei allen
- Amtsgerichten
- Landesgerichten
- Oberlandesgerichten
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