Rechtsfragen der Architekten und Ingenieure
Pflichten und Rechte von Architekten und Ingenieuren regelt das Architektenrecht. Als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht ist auch hier die Kanzlei RA Jürgen Heddäus mit Sitz in Frankfurt am Main Ihr kompetenter Partner.
Das Architektenrecht untergliedert sich in komplexe Bereiche:
- Regelungen des Werkvertragsrechtes § 631 ff. BGB
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer
- Berufsrechtliche Regelungen der Architektenkammern
Das Architektenrecht wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche grundlegende Entscheidungen weiterentwickelt und somit verändert.
Besondere Bedeutung kommt daher nachfolgenden Bereichen zu:
- Gestaltung von Architektenverträgen
- Gestaltung von Ingenieurverträgen
- Abwicklung von Bauprojekten
- Abrechnungen von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Haftungsfragen
Weitere Bereiche im Architektenrecht, die wir abdecken:
- Prüffähigkeit der Honorarrechnungen
- Maßgeblichkeit der anrechenbaren Kosten bei der Abrechnung von Teilplanungsaufträgen
- Honorarermittlung durch Quotenbildung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
- Grenzen des Bewertungsspielraumes bei Honorarvereinbarungen
- Honorarermittlung durch modifizierte Anwendung der DIN 276
- Grenzen der Vereinbarung von Nebenkostenpauschalen
Zudem ist das Urheberrecht von immer grösserem Stellenwert.
Postulationsfähig bei allen
- Amtsgerichten
- Landesgerichten
- Oberlandesgerichten
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