Architektenrecht

Rechtsfragen der Architekten und Ingenieure

Pflichten und Rechte von Architekten und Ingenieuren regelt das Architektenrecht. Als Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht ist auch hier die Kanzlei RA Jürgen Heddäus mit Sitz in Frankfurt am Main Ihr kompetenter Partner.

Das Architektenrecht untergliedert sich in komplexe Bereiche:

  • Regelungen des Werkvertragsrechtes § 631 ff. BGB
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer
  • Berufsrechtliche Regelungen der Architektenkammern

 

Das Architektenrecht wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche grundlegende Entscheidungen weiterentwickelt und somit verändert.

Besondere Bedeutung kommt daher nachfolgenden Bereichen zu:

  • Gestaltung von Architektenverträgen
  • Gestaltung von Ingenieurverträgen
  • Abwicklung von Bauprojekten
  • Abrechnungen von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Haftungsfragen

 

Weitere Bereiche im Architektenrecht, die wir abdecken:

  • Prüffähigkeit der Honorarrechnungen
  • Maßgeblichkeit der anrechenbaren Kosten bei der Abrechnung von Teilplanungsaufträgen
  • Honorarermittlung durch Quotenbildung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
  • Grenzen des Bewertungsspielraumes bei Honorarvereinbarungen
  • Honorarermittlung durch modifizierte Anwendung der DIN 276
  • Grenzen der Vereinbarung von Nebenkostenpauschalen

Zudem ist das Urheberrecht von immer grösserem Stellenwert.


Postulationsfähig bei  allen

  • Amtsgerichten
  • Landesgerichten
  • Oberlandesgerichten

 

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