Prozessvertretung

Prozesse

Kommt es trotz aller Schlichtungsversuche doch zum Rechtsstreit - was immer als das letzte Mittel angesehen werden sollte - ist gut zu wissen, einem langjährig erfahrenen Anwalt vertrauen zu können.

Wir blicken hierbei hierbei auf  eine langjährige Erfahrung zurück.

Durch die Zulassung (Postulationsfähigkeit) an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Beauftragung eines Vertreters vor Ort nicht nötig.

Die komplette Prozessführung und Wahrnehmung von Terminen erfolgt durch RA Jürgen Heddäus selbst.

Prozessvertretung im Überblick

  • Langjährige Prozess-Erfahrung in Klageverfahren und selbstständigen Beweisverfahren
  • Postulationsfähig an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten
  • Keine gesonderte Beauftragung eines Terminvertreter eforderlich
  • Komplette Prozessführung und Terminwahrnehmung durch RA Jürgen Heddäus

 


Postulationsfähig bei  allen

  • Amtsgerichten
  • Landesgerichten
  • Oberlandesgerichten

 

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